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Tracking Guidelines

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Hinweise Tracking allgemein

 

Der IAB (Interactive Advertising Bureau) hat allgemeine Rahmenbedingungen für den Einsatz von Trackings vorgeschlagen, die wir in der Kommunikation mit Kunden und Agenturen nutzen sollten. Pro Werbemittel haben sich standardmäßig bis zu fünf Trackingpixel bewährt. Dies beinhaltet in der Regel: 
 

  • zwei Zählpixel für Impression Tracking (Mediaagentur und technischer Dienstleister)
  • einen Clickcommand 
  • eine Viewability Messung (z.B. meetrics)
  • ein Marktforschungspixel (z.B. GfK)
     

Das Verwenden der gesammelten Trackingdaten ist ausschließlich für die gebuchte Kampagne und auf den gebuchten Zeitraum auf unseren Webseiten begrenzt. Eine weitere Verwendung oder der Verkauf der Daten an Dritte ist untersagt. 


Hinweise Tracking unter TCF


Sobald ein Tracking / Pixel / TAG bei einer Kampagne im Einsatz ist, der personenbezogene Daten verarbeitet, sind folgenden Punkte zu berücksichtigen.

Alle URL-basierten Komponenten eines Werbemittels (z.B. Redirect, Pixeltracker) müssen zur Verarbeitung des TC Strings das IAB Makro gdpr_consent=${GDPR_CONSENT_XXX} enthalten, wobei XXX die numerische Vendor ID lt. globaler Vendorenliste des IAB darstellt.
 

Beispiel:


Tracking-Guidelines-deutsch-7962-detailp.png

 

Damit wir dieses GDPR Makro künftig erkennen und finden können, benötigen wir mind. 5 Werktage vor Kampagnenstart eine Info, wie und an welcher Stelle dieses GDPR Makro im Redirect, in Skripten, iframes und/oder jeglichen anderen Trackings angeliefert wird. Alle bei uns zu nutzenden Werbemitteltags/Trackings müssen diese GDPR Makros enthalten. 



Hinweis technische Dienstleister (Vendoren)
 

Bitte nennen Sie uns zudem die technischen Dienstleister, die zum Einsatz kommen. Ein Dienstleister/Vendor darf nur dann zum Einsatz kommen, wenn er bereits in der Consent Management Plattform implementiert ist und natürlich ausschließlich bei vorliegendem Userconsent.